Die neuen Vorschriften zur Überführung von Gebrauchtwagen Einige Städte haben die Eigentumsübertragung gemäß den fünf nationalen Standards vorgeschrieben: 1. Ab dem 1. Juli 2011 werden die in China verkauften Pkw die vierte Stufe der Emissionsgrenzwerte vollständig umsetzen ( als "National IV Standard" bezeichnet), und die Modelle, die die Emissionsnormen nicht erfüllen, werden nicht verkauft und zugelassen. Kürzlich hat das Umweltschutzministerium der Volksrepublik China erneut den Zeitpunkt definiert, an dem der „National IV Standard“ vollständig umgesetzt und das National III-Auto vollständig von der Liste gestrichen wird. 2. Nachdem Sie den Kauf des Fahrzeugs bestätigt haben, gehen Sie zur Transaktion zum örtlichen Gebrauchtwagenmarkt und stellen Sie eine einheitliche nationale Gebrauchtwagen-Transaktionsrechnung aus. Nach dem Kauf eines Fahrzeugs müssen Sie einen Antrag bei der Fahrzeugverwaltung stellen, in der sich das Fahrzeug befindet. Sie müssen auch den Ausweis des neuen Autobesitzers vorlegen, wenn Sie die Ausrüstung abholen. Für das Upgrade wird eine Gebühr erhoben, und der Preis variiert von Ort zu Ort; 3. Denken Sie daran, bei Abholung des Autos Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, um das Zurückfahren zu erleichtern (Kurzzeitkennzeichen sind 7 Tage gültig). Vergessen Sie nach Abschluss des Fahrzeugkaufs nicht, die Kfz-Versicherung zu übertragen. Einige Versicherungsunternehmen können direkt überweisen, andere nicht. In diesem Fall können Sie zuerst die Versicherung kündigen und dann eine vorübergehende Versicherung abschließen. Es ist nicht zu spät, die Versicherung nach der Rückfahrt erneut abzuschließen.
